Ernährungstherapie

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Individuelle Ernährungstherapie (§ 43 SGB V)


Eine Ernährungstherapie kann verordnet werden, wenn bereits gesundheitliche Beschwerden oder eine ärztlich diagnostizierte Erkrankung vorliegen.

Als qualifizierte Ernährungstherapeutin begleite ich dich leitlinienorientiert und individuell dabei, Beschwerden zu lindern, Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen und deine Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.


Meine therapeutischen Schwerpunkte


Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen & funktionelle Darmbeschwerden

  • Morbus Crohn
  • Colitis ulcerosa
  • Reizdarmsyndrom
  • Zöliakie
  • Laktose-, Fruktose- und Histaminintoleranz
  • Dünndarmfehlbesiedlung (SIBO)
  • Nicht-alkoholische Fettleber (NAFLD)


Frauengesundheit & hormonelle Balance

  • Polyzystisches Ovarialsyndrom (PCOS)
  • Endometriose
  • Prämenstruelles Syndrom (PMS)
  • Zyklusstörungen
  • Gewichtszunahme in den Wechseljahren


Stoffwechselstörungen & Adipositas

  • Adipositas
  • Metabolisches Syndrom
  • Insulinresistenz
  • Prädiabetes
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Fettstoffwechselstörungen


Neben meinen therapeutischen Schwerpunkten berate ich selbstverständlich auch weitere ernährungsmedizinisch relevante Diagnosen im Rahmen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung gemäß § 43 SGB V.
Sprechen Sie mich gern an, wenn Ihre Erkrankung hier nicht aufgeführt ist.


Ernährungstherapie anfragen

So sichern Sie sich den Krankenkassen-Zuschuss

Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V wird von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel mit 80–100 % bezuschusst.


1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Ihr Haus- oder Facharzt bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie.
Hinweis: Die Ausstellung ist für den Arzt budgetneutral.

(HIER ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen und ihrem Arzt vorlegen.)

2. Individueller Kostenvoranschlag

Nach einem kurzen Vorgespräch erhalten Sie von mir einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

3. Genehmigung durch die Krankenkasse

Sie reichen Bescheinigung und Kostenvoranschlag ein.
Nach Bewilligung kann die Therapie beginnen.

4. Beginn der Therapie

Die Beratung findet in meiner Praxis in Bad Liebenstein oder flexibel online statt.